Die Wasserrahmenrichtlinie - Europas Wasserpolitik erreicht Weser und Emmer


Wasser ist für uns von unschätzbarem Wert. Das Europäische Parlament möchte diesem Umstand mit der Europäischen Wasserrahmenrichtline (EG-WRRL), die sich mit dem Schutz des kostbaren Nasses befasst, Rechnung tragen. In der am 22.12.2000 in Kraft getretenen Richtlinie wird die Gewässerbewirtschaftung zum ersten Mal europaweit auf eine einheitliche Grundlage gestellt, Staats- und Ländergrenzen spielen keine Rolle mehr. Dabei liegt das Augenmerk auf einer ökologischen und nachhaltigen Wassernutzung.

[image_r=45]Die Weser in Hameln mit einem Kanu des Kanuverleih Hameln[/image]Ein zentrales Element der Richtlinie ist die Bewirtschaftung und Koordination in Flussgebieten. Es werden nicht mehr einzelne Gewässer isoliert betrachtet, sondern so genannte Flussgebietseinheiten. In Deutschland finden sich 10 solcher Einheiten. Die Flussgebietseinheit „Weser“ umfasst die Einzugsgebiete der Werra, Fulda, Weser und Jade, also das gesamte Gebiet, das durch diese Flüsse und ihre Zuflüsse, wie z. B. die Emmer, entwässert wird. Das Flusseinzugsgebiet „Weser“ hat eine Größe von 49.000 km² und liegt in den 7 Bundesländern Bayern, Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfahlen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die sich in der „Flussgebietsgemeinschaft Weser“ zusammengeschlossen haben.

Die EG-WRRL legt auch Umweltziele fest. Für die oberirdischen Gewässer sind folgende Ziele formuliert:
  • Erreichung eines guten ökologischen und chemischen Zustandes in 15 Jahren
  • Erreichung eines guten ökologischen Potentials und chemischen Zustandes bei erheblich veränderten oder künstlichen Gewässern in 15 Jahren
  • Verschlechterungsverbot

Für die Flussgebietseinheit „Weser“ wurde bereits die in Artikel 15 der EG-WRRL verlangte Bestandsaufnahme vorgelegt. Die Bewertung von 1.400 Oberflächenwasserkörpern brachte folgendes Ergebnis:
  • 19 % haben die Ziele der EG-WRRL wahrscheinlich erreicht,
  • 33 % werden die Ziele der EG-WRRL wahrscheinlich nicht erreichen,
  • 48 % konnten aufgrund der Datenlage und aufgrund der teilweise noch ausstehenden Definition der ökologischen Umweltziele derzeit noch nicht eingeschätzt werden.

Die Bestandsaufnahme bildet die Grundlage für die nunmehr aufzustellenden Bewirtschaftungspläne, in denen gezielte Maßnahmen zum Schutz, zur Sanierung und zur Verbesserung der Gewässer dargestellt werden sollen. Es bleibt abzuwarten, wie diese Maßnahmen dann tatsächlich umgesetzt und die ehrgeizigen Ziele der Richtlinie Wirklichkeit werden.

Die EG-WRRL in der Praxis – das Modellvorhaben Hamel

[image_r=44]Sohlgleite der Hamel bei Afferde in Hameln[/image]Im Einzugsbereich der Hamel, einem kleinen, fischreichen Nebenfluss der in Hameln in die Weser mündet, wird die Wasserrahmenrichtlinie bereits mit Leben gefüllt. In einem Modellprojekt werden hier auf lokaler Ebene gemeinsam mit den Menschen vor Ort Möglichkeiten zum Erreichen eines guten Gewässerzustandes im Sinne der EG-WRRL erarbeitet und exemplarisch Maßnahmen umgesetzt.

Freiwillige Helfer haben bereits zahlreiche Gehölze gepflanzt. Bäume und Sträucher spenden dem Fluss Schatten und vermindern so das Wachstum von Algen u. Ä.

Der 3 m große Höhenunterschied am Marienthaler Wehr in Hameln konnte durch einen Umflutgraben überbrückt werden, so dass Fische und andere Wasserorganismen nun die Möglichkeit haben, dieses Hindernis zu umgehen. Dieses ist um so wichtiger, da die Hamel als einziges Gewässer im niedersächsischen Mittelgebirgsraum als Vorranggewässer für die Wiedereinbürgerung von Lachs und Meerforelle eingestuft ist.

In der Remte, einem Zufluss der Hamel, ist ein weiteres Querbauwerk im Wasser entschärft worden. An Stelle eines fast 70 cm hohen Sohlabsturzes befindet sich im Hamelner Stadttteil Afferde nun eine Sohlgleite, durch die der Höhenunterschied so langsam überwunden wird, dass er auch von den Tieren im Wasser zu bewältigen ist.



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